Uns erreichen täglich Anfragen von PV-Anlagenbesitzern, Nachbarn und Installateuren, die von einem Blendproblem kalt erwischt wurden. Jeder Fall hat seine Besonderheiten, aber es gibt viele Gemeinsamkeiten und sich immer wiederholende Geschichten, Irrtümer und Streitigkeiten, die wir für Sie anhand des fiktiven Falls eines Herrn Müllers hier exemplarisch darstellen wollen:
Die Müllers wohnen in einem Einfamilienhaus in einer ruhigen Wohngegend. Um einen Beitrag gegen den Klimawandel zu leisten, aber auch wegen der zuletzt hohen Energiekosten, wollen die Müllers ihre ganz persönliche Energiewende vollziehen: Es wird ein Elektroauto angeschafft, die Gasheizung durch eine Wärmepumpe ersetzt, und der Strom soll natürlich so viel wie möglich vom eigenen Dach kommen. Daher versuchen die Müllers, so viele Solarmodule wie sinnvoll möglich zu installieren. Neben dem Süd-Ost-Dach soll auch das Nord-West-Dach voll mit Modulen ausgestattet werden. Schließlich sind Solarmodule sehr günstig geworden, und überschüssiger Strom kann in der 30 kWh Haus-Batterie zwischengespeichert werden.
Es ist Mai, endlich ist der Solarteur gekommen und hat die Module installiert – ab jetzt, so freuen sich die Müllers – haben Sie günstigen, klimafreundlichen Strom im Überfluss, und sind stolz, in der Nachbarschaft mit einem guten Beispiel voranzugehen.
Das Gerüst ist wieder abgebaut, und schon kommt der erste richtige Sonnentag seit langem – die PV-Anlage auf dem Dach produziert phantastisch viel Strom, Elektro-Auto und Batteriespeicher sind am Abend vollgeladen, was Herr Müller dank smarter Einbindung aller Komponenten auf seinem Smartphone verfolgt.
Am nächsten Vormittag klingelt es an der Tür, es ist der Nachbar Herr Schumann. Herr Müller öffnet freudestrahlend die Tür, da Herr Schumann Ihn sicherlich zur PV-Anlage beglückwünschen möchte und an den Details interessiert ist.
Stattdessen kommt Herr Schumann ohne Gruß direkt auf den Punkt: „Die Solarplatten auf Ihrem Dach – die müssen sofort wieder runter! Gestern wurden wir über zwei Stunden hinweg permanent geblendet, der Aufenthalt auf der Terasse ist uns nicht mehr möglich!“
Herr Müller ist perplex und lässt sich von seinem Nachbarn das Problem zeigen – tatsächlich sind die Blendwirkungen immens, da gibt es nichts zu diskutieren. Auch der Solarteur ist (oder tut zumindest) ebenso überrascht. Er besteht darauf, dass ihm das noch nie passiert sei, zudem habe er extra reflexionsarme Module verbaut und verweist auf das Moduldatenblatt, in dem steht, dass das Frontglas anti-reflex-beschichtet ist.
Nach dem der erste Schock verdaut ist, beginnen alle drei betroffene Parteien, sich über eine Lösung Gedanken zu machen. Es wird überlegt, ob der Nachbar nicht einfach eine Markise einsetzen könnte, oder ob man durch das Pflanzen einer Hecke die Sicht auf das Dach und somit die blendenden Spiegelungen unterbinden kann. Oder ob durch eine Aufständerung der Module die Abstrahlwinkel so geändert werden können, dass das Licht nicht mehr beim Nachbarn landet. Auch wird eine saisonale Abdeckung der Module mit einer Plane diskutiert.
Bei näherer Betrachtung stellen sich jedoch alle Lösungsansätze als unpraktikabel heraus. Da Herr Müller aber auch nicht gewillt ist, seine Module zu demontieren, verhärten sich die Fronten und der Nachbar stellt ein Ultimatum: bis zur nächsten Blendsaison im Frühjahr muss eine Lösung gefunden sein, ansonsten schaltet er seinen Anwalt ein.
Das nächste Frühjahr kommt, und die Blendungen sind wieder da. Daraufhin erhält Herr Müller ein Schreiben vom Anwalt des Nachbarn, dass jetzt rechtliche Schritte unternommen werden. Es folgt eine erste Verhandlung vor Gericht, es wird ein Gutachter beauftragt, der bestätigt, dass eine unzumutbare Blendung vorliegt. Das Gericht ordnet daraufhin die Demontage der Anlage an.
Der Ernst der Lage veranlasst Herr Müller dazu, nochmals intensiv nach weiteren Lösungen zu recherchieren, und stößt schließlich auf die Möglichkeit, die Module durch das Aufbringen einer speziellen Folie zu entblenden. Vom Anbieter der Folie erhält er ein Muster, welches er daraufhin seinem Nachbarn zeigt. Man einigt sich darauf, es auf einen Versuch ankommen zu lassen, und zunächst ein einzelnes Modul zu folieren. Da der Solarteur von Herrn Müller ebenfalls froh ist, aus der Sache noch mit einem blauen Auge herauszukommen, erklärt er sich bereit, die Folierungsarbeiten durchzuführen. Dazu muss das Modul demontiert werden, dann gründlich gereinigt und wieder auf das Dach gebracht werden.
Am nächsten sonnigen Tag lässt sich das Ergebnis bewerten: während die umliegenden Module enorm blenden, ist das folierte Modul absolut blendfrei und wird nicht als störend wahrgenommen.
Beim nächsten Termin mit dem Richter einigen sich die Parteien darauf, dass alle Module foliert werden und der Nachbar dafür seine Klage fallen lässt. Die Kosten für die Folierung werden sich der Solarteur und Herr Müller teilen – die Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten liegen jedoch mit 12.000 € mittlerweile deutlich höher und bleiben zunächst bei Herrn Müller liegen.
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